Tipps für den Ferienjob

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14.07.2016 Ferien sind nicht nur eine gute Gelegenheit, auszuspannen oder Sonne zu tanken, sondern auch, die eigenen Finanzen durch Ferienjobs aufzubessern. Doch was sollten Schülis und Studis dabei beachten?

Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit - viele nutzen die Wochen von Juli bis September, um Geld zu verdienen. Arbeiten dürfen Jugendliche ab 15 Jahren. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen pro Jahr. Wer noch keine 18 ist, darf nicht am Wochenende und nach 20 Uhr arbeiten. Schwere körperliche und gefährliche Arbeit ist in diesem Alter ebenfalls tabu.

Steuern und mehr

Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Seit dem 1. Januar 2015 können Studierende 70 Arbeitstage oder drei Monate im Jahr arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Bisher waren nur 50 Tage oder zwei Monate bei einer Fünf-Tage-Woche möglich.

Der Hintergrund: Zur Einführung des Mindestlohns ab 2015 hat die Regierung die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung ausgeweitet. Damit sollen kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse für eine Übergangszeit entlastet werden. Am 31. Dezember 2018 ist dann allerdings Schluss mit dem Übergang. Danach gilt wieder die alte Grenze von 50 Arbeitstagen oder zwei Monaten.

Ledige zahlen ab einem Jahreseinkommen von 8652 Euro Steuern(Grundsteuerfreibetrag). Wer unterhalb der Grenze liegt und Steuern gezahlt hat, bekommt sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ein Antrag lohnt sich auch bei höheren Einkommen, da Kosten den Freibetrag erhöhen können.

Das Einkommen kann sich auf andere Leistungen auswirken. Beim BAföG liegt die Hinzuverdienstgrenze beispielsweise bei 406,66 Euro im Monat (4.880 Euro je Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten). Ab dem Wintersemester 2016 erhöhen sich die Beträge auf 450 Euro monatlich bzw. 5 400 Euro im Bewilligungszeitraum. Verdient man dauerhaft mehr, droht die Kürzung. Keine Rolle spielt das Einkommen dagegen seit 2012 beim Kindergeld.

Mehr mit Tarif

Mehr für Gewerkschaftsmitglieder

Schüler und Studierende, die in der IG Metall sind, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben, wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen. Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei.

Das alles ist nicht umsonst, ist aber auch nicht teuer - gemessen daran, was dafür geboten wird: Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt ein Prozent des Bruttoverdienstes. Wer danach in der IG Metall bleibt, zahlt als Schüler/in oder Studierende/r nur 2,05 Euro im Monat.

Letzte Änderung: 14.07.2016