SBV Wahlen laufen
In jedem Betrieb, in dem mindestens 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt sind können Vertrauenspersonen gewählt werden. unter 50 solcher Beschäftigten geschieht das im sogenannten vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung , bei größerer Anzahl in einem förmlichen Verfahren. Die Schwerbehindertenvertretung hat eigene Rechte, die sie zum Schutz und zur Förderung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen kann. Wie bei Betriebsräten auch wird alle 4 Jahre regelmäßig neu gewählt. Wenn noch keine Vertretung existiert kann auch jederzeit eine Wahl eingeleitet werden. Dabei berät und unterstützt die IGM. Ansprechpartner ist Bernd Knauber Tel. 06221/982414
Letzte Änderung: 07.11.2014