Urteil
Das grundgesetzlich geschützte Zutrittsrecht von Gewerkschaften zu Zwecken der Mitgliederwerbung in einem Unternehmen, umfasst auch deren Einschätzung, welche Räumlichkeiten des Arbeitgebers hierfür am besten geeignet sind. (LAG Bremen vom 26. November 2013 - 1 Sa 74/13)
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Letzte Änderung: 14.03.2014