Befristung

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12.11.2013 Vorbeschäftigung muss zeitlich unbegrenzt berücksichtigt werden

David gegen Goliath: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg begehrt gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht auf. Eine sachgrundlose Befristung soll auch dann unzulässig sein, wenn die Vorbeschäftigung des betroffenen Mitarbeiters bei demselben Arbeitgeber länger als 3 Jahre zurückliegt. [LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2013, Aktenzeichen: 6 Sa 28/13)

Letzte Änderung: 12.11.2013