Tarifinformation Kfz Handwerk

27.12.2005 Arbeitgeber lehnen Fortführung ab! Verhandlungen zum Azubi-Übernahmetarifvertrag vertagt

im Tarifergebnis des Kfz-Handwerks 2005 wurde eine Verhandlungsverpflichtung zum auslaufenden Azubi-Übernahmetarifvertrag aufgenommen. Der Tarifvertrag endet nach dem gegenwärtigen Stand am 31.12.2005 und entfaltet eine Nachwirkung nur für die Auszubildenden, die an diesem Tag bereits in einem Berufsausbildungsverhältnis gestanden haben und Mitglied der IG Metall sind.

Eine tarifliche Übernahmeregelung ist aus mehreren Gesichtspunkten heraus wichtig.
Sie leistet einen Beitrag, um die Attraktivität der Branche bei den Jugendlichen positiv darzustellen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung der nächsten Jahre, bei gleichzeitig stark anwachsenden fachlichen Anforderungen, ein wichtiger Punkt. Die Erfahrung aus den vergangenen vier Jahren war, dass die 2001 gefundene Übernahmeregelung zu relativ wenig Problemen in der betrieblichen Umsetzung geführt hat.

Ohne sachbezogen Gründe nennen zu können, lehnte der Verband in den Verhandlungen am 19.12.2005 eine Fortführung der Übernahmeregelung grundsätzlich ab.
Hier geht es den Arbeitgebern fast ausschließlich um eine ideologische Frage.

Das Thema wird nun im Rahmen der Tarifrunde 2006 erörtert.

Letzte Änderung: 21.03.2013