Streichung von Befristungen für ältere

24.11.2005 Die IG Metall hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs be­grüßt, schrankenlose Befristungsmöglichkeiten bei Arbeitnehmern ab dem 52. Lebensjahr nicht zuzulassen,

weil sie eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer darstellen. Das Urteil habe Konsequenzen für die Vereinbarungen, die die große Koalition getroffen hat, erklärte IG Me­tall-Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am Mittwoch in Frankfurt. Die neue Bundes­regierung beabsichtigt, die sachgrundlose befristete Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer bei zu behalten und lediglich europarechtskonform zu gestalten. "Im Sinne einer Nichtdis­kriminierung wäre die gänzliche Streichung der Befristung von Beschäftigung älterer Arbeit­nehmer die sauberste Lösung", sagte Rölke.

Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil (C-144/04) hat der EuGH entschieden, dass die seit Anfang 2003 geltende Bestimmung des § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz gegen europäisches Recht verstößt. Danach dürfen ältere Arbeitnehmer vom 52. Lebensjahr an nicht mehr in beliebiger Abfolge mit jeweils befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Rölke erklärte, dass die Bundesregierung mit der Förderung von Beschäftigung älterer Menschen zwar ein grundsätzlich richtiges Ziel verfolge. Aber die von der rot-grünen Bundesregierung erwartete Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer sei durch diese Lockerung des Arbeitsrechts nicht eingetreten. "Das Urteil bestätigt uns in unserer Auffassung, dass der Abbau von angeblichen Beschäftigungshindernissen zu keinen Neueinstellungen führt", sagte Rölke und forderte die Bundesregierung auf, der Entschei­dung des EuGH mit ihrer Arbeitsmarktpolitik Rechnung zu tragen.

Letzte Änderung: 21.03.2013