Elterngeld
Das Elterngeld orientiert sich am Ideal erwerbstätiger Eltern, die partnerschaftlich die Erziehung des Kindes organisieren. Seit Anfang 2007 können Eltern 67 Prozent ihres Nettoentgelts beziehen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder vorübergehend aufgeben. Mehr Details des Elterngelds sind in der anhängenden Präsentation zu finden.
Letzte Änderung: 18.03.2013