Weihnachtsgeld

IG Metall

23.11.2004 Das tarifliche Weihnachtsgeld bringt nicht der Weihnachtsmann - zu verdanken haben wir es der IG-Metall.

Korrekt heißt es "bertriebliche Sonderzahlung" und ist in einem speziellen Tarifvertrag geregelt - das sogenannte Weihnachtsgeld.
In der Metallindustrie ist es je nach Betriebszugehörigkeit in Höhe von 25 bis 55 % eines Monatsverdienstes zu zahlen. Bei Vorliegen einer abweichenden betrieblichen Vereinbarung zur Nacharbeit am 24. und 31. 12. sogar 5 % höher.

Gezahlt werden muss es allen Beschäftigten, die am sogenannten Stichtag in einem Arbeitsverhältnis stehen und dies nicht selbst gekündigt haben.

Stichtag ist, wenn nicht durch Betriebsvereinbarung etwas anderes geregelt ist der 1. Dezember.

Für das tarifliche Weihnachtsgeld gibt es keinen Rückzahlungsvorbehalt. D.h. man kann es behalten, auch wenn man das Arbeitsverhältnis danach kündigt.

Beschäftigte, die wegen Rentenbezuges im Laufe des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind haben das volle Weinachtsgeld zu erhalten.

Letzte Änderung: 21.03.2013