Pendler bekommen Geld zurück

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12.12.2008 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale liegt vor. Die Richter sprachen ein Machtwort: Die Kürzung der Entfernungspauschale ist verfassungswidrig

Seit dem 1.1.2007 bekommen Beschäftigte die Entfernungspauschale nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Das bedeutet für zahlreiche Berufstätige deutliche finanzielle Einbußen. Entsprechend hoch war die Flut der Klagen vor den Finanzgerichten.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.12.08

Jetzt wurden die am Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren entschieden. Der Gesetzgeber musste sich belehren lassen, dass die seit dem 1.1.2007 geltende Regelung verfassungswidrig ist (siehe Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts im Anhang unten).

Die Richter begründeten ihr Urteil mit einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 des Grundgesetzes). Stein des Anstoßes: die Härtefallregelung, nach der die Pendlerpauschale erst ab dem 20. Kilometer abziehbar ist. Eine solche Regelung benachteilige einen Teil der Steuerzahler unverhältnismäßig.

Was passiert jetzt?

Das Bundesverfassungsgericht kann keine Neuregelung beschließen. Es kann nur Eckpunkte für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Regelung vorgegeben. Diesen Rahmen muss der Gesetzgeber jetzt mit einer konkreten Vorschrift füllen. Bis dahin gibt es die Entfernungspauschale wieder ab dem 1. Kilometer.

Was ist jetzt zu tun?

Gar nichts! Die Steuerbescheide sind hinsichtlich der Entfernungspauschale ohnehin bereits vorläufig ergangen. Die Finanzämter müssen jetzt die betroffenen Steuerbescheide ändern und den Steuerpflichtigen zuschicken. Und natürlich Geld überweisen.
Haben Sie in Ihrer Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Entfernungspauschale geltend gemacht? Dann teilen Sie dies jetzt Ihrem Finanzamt mit. Dann wird auch bei Ihnen von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.

Rückzahlung so schnell wie möglich

"Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können", zitiert das Bundesfinanzministerium Bundesfinanzminister Steinbrück und den Hessischen Ministerpräsidenten Koch. Von Januar bis März 2009 sollen so bis zu 3 Milliarden Euro bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen.

Fahren Sie mit Bus und Bahn zur Arbeit und sind die Kosten dafür höher als die Pendlerpauschale? Dann dürfen Sie voraussichtlich wieder die tatsächlichen Kosten geltend machen. Auch in diesem Fall reicht ein formloses Schreiben an Ihr Finanzamt.

Was gilt 2008 und 2009?

2008 und 2009 berücksichtigt Ihr Finanzamt die Pendlerpauschale automatisch wieder ab dem ersten Kilometer.

Liegen Ihre Werbungskosten 2009 voraussichtlich über dem Pauschbetrag von 920 Euro? Dann können Sie sich einen Lohnsteuerfreibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen und haben jeden Monat ein höheres Netto-Gehalt! Auch dabei werden die Fahrten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer angesetzt.

Die Entscheidung wurde übrigens von den Lohnsteuerhilfevereinen mit erstritten, mit denen die IG Metall eng zusammen arbeitet.

Anhang:

Pressemeldung des BVerfG

Pressemeldung des BVerfG

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Letzte Änderung: 18.03.2013