KFZ Handwerk
Die Arbeitgeber des baden-württembergischen Kfz-Handwerks haben sämtliche Tarifverträge gekündigt.
Jetzt stehen alle Arbeitsbedingungen von der Arbeitszeit über den Urlaub und das Entgelt bis zum Weihnachtsgeld zur Disposition. Der Arbeitgeber kann per Direktionsrecht weitgehend allein bestimmen.
Für Nichtmitglieder tickt jetzt die Uhr
Die meisten Tarifverträge befinden sich ab dem 1. März 2008 nur noch in der Nachwirkung. Sie schützen dann nur noch Beschäftigte, die vor März 2008 Mitglieder der IG Metall waren. Alle anderen Beschäftigten sind der unternehmerischen Willkür, d.h. dem einseitigen Weisungen des Arbeitgebers ausgesetzt.
Jetzt heißt es, Gewerkschaftsmitglied werden, bevor es zu spät ist.
Außerdem könnte ja auch eine steigende Mitgliedschaft im Handwerk die Arbeitgeber dazu bringen, ihre geplante Tarifflucht nochmal zu überdenken.
Links:
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers - siehe § 106 GewO
Tarifvertrag (auch Kollektivrecht genannt) oder Direktionsrecht - entscheiden Sie sich
Letzte Änderung: 20.03.2013