Lexikon Deiner Rechte 43

Vorsicht: Die Sprache im Zeugnis hat's in sich

20.11.2007 Zeugnis - was darf drinnen stehen?

Nach der Abschlussprüfung bekommst du zwei Zeugnisse: eins von der Berufsschule und eins von deinem Ausbildungsbetrieb. Letzteres darf keine Aussagen enthalten, die dir bei einer Bewerbung schaden könnten. Oft erkennt man solche Formulierungen aber erst gar nicht.

"Sie verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen" heißt zum Beispiel: Sie klopft große Sprüche, um fehlendes Fachwissen zu überspielen.

Check also dein Zeugnis sicherheitshalber zusammen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder dem Betriebsrat. Nachteilige Formulierungen kannst du zurückweisen!

Tipp für den Betriebsrat: Sammelt doch mal die Zeugnisse, die Euch im Rahmen der betrieblichen Beratungen bekannt gegeben werden. Vergesst aber nicht, sie zu anonymisieren. Je mehr Zeugnisse Ihr habt, desto besser kennt Ihr die Formulierungen Eurer Personalabteilung und was Sie mit welchen Umschreibungen wirklich meinen.

Letzte Änderung: 22.03.2013