Rente mit 67 - Kein gangbarer Weg
Beginnend ab dem Jahre 2012 soll für nach 1946 Geborene die Regelaltersgrenze von heute 65 Jahren in Stufen auf 67 Jahre für ab 1964 Geborene angehoben werden. Über Vertrauensschutzregelungen sind allerdings auch Ausnahmen für vor 1955 Geborene vorgesehen.
Die Gewerkschaften lehnen die Rente mit 67 ab. Notwendig ist eine Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt. Dies erfordert einen flexiblen Renteneintritt bis spätestens 65 Jahre. Gewerkschaftliche Alternativen sind:
- Nach 40 Versicherungsjahren abschlagsfreier Zugang zur Rente auch vor dem 65. Lebensjahr,
- Verlängerung oder gleichwertige Nachfolgeregelung für das Altersteilzeitgesetz,
- Erleichterung des Zuganges zu Erwerbsminderungsrenten und Streichung der Abschläge bei dieser Rentenart,
- Schrittweise Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Im Anhang dokumentieren wir einige Materialien für die tägliche Arbeit und Diskussion in den Betrieben.
Links:
IG Metall: Rente mit 67 - Nein, Danke !
Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Information
Arbeitnehmerkammer Bremen - Sozialpolitik
Rentenanpassungsgesetz - Entwurf
Arbeitnehmerkammer Bremen - Zusammenfassung des Gesetzentwurfs Rentenanpassungsgesetz
Letzte Änderung: 21.03.2013